§ 212a BauGB

Entfall der aufschiebenden Wirkung

📖

(1) Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens haben keine aufschiebende Wirkung.

(2) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Geltendmachung des Kostenerstattungsbetrags nach § 135a Absatz 3 sowie des Ausgleichsbetrags nach § 154 durch die Gemeinde haben keine aufschiebende Wirkung.

Suchhilfen: Widerspruch keine Aufschiebung, Anfechtungsklage keine Aufschiebung, Bauaufsichtliche Zulassung anfechten, Kostenerstattung Aufschub verhindern, Ausgleichsbetrag Aufschub verhindern, Bauvorhaben Widerspruch Wirkung, Gemeinde Kostenforderung Aufschub, schiebung, lassung, fechten