§ 30 BBG

Beendigungsgründe

📖
Das Beamtenverhältnis endet durch
1.
Entlassung,
2.
Verlust der Beamtenrechte,
3.
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem Bundesdisziplinargesetz oder
4.
Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.

Suchhilfen: Verlust Beamtenrechte, Disziplinarische Entfernung, Eintritt in den Ruhestand, Beendigung Beamtenverhältnis, fernung, endigung