§ 77 BDSG

Vertrauliche Meldung von Verstößen

Der Verantwortliche hat zu ermöglichen, dass ihm vertrauliche Meldungen über in seinem Verantwortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können.

Suchhilfen: vertrauliche Meldung Datenschutz, Whistleblowing Datenschutz, Hinweisgebersystem Datenschutz, Meldung von Datenschutzverstößen, interne Meldung Datenschutz, Datenschutz Hinweisgeber, Verstoß melden vertraulich, Datenschutz Hinweisgeberschutz