§ 21 BeamtStG

Beendigungsgründe

📖
Das Beamtenverhältnis endet durch
1.
Entlassung,
2.
Verlust der Beamtenrechte,
3.
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach den Disziplinargesetzen oder
4.
Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.

Suchhilfen: Verlust Beamtenrechte, Disziplinarische Entfernung, Beamtenkündigung, fernung, amtenkündigung