§ 106 BeamtVG
Verweisung auf aufgehobene Vorschriften
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Soweit in Gesetzen und Verordnungen auf Vorschriften oder Bezeichnungen verwiesen wird, die durch dieses Gesetz außer Kraft treten oder aufgehoben werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften oder die Bezeichnungen dieses Gesetzes.
Suchhilfen: Verweis auf aufgehobene Vorschrift, Ersetzung aufgehobener Normen, Gesetzliche Ersatzregelung, Verweis auf entfallene Bestimmung, Alte Vorschrift ersetzen, Aufhebung und Nachfolge, Gesetzliche Nachfolgeregel, Verweis auf nicht mehr geltende Regel, setzung, satzregelung, stimmung, setzen, hebung