§ 16 BefBedV
Ausschluß von Ersatzansprüchen
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Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel begründen keine Ersatzansprüche; insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen.
Suchhilfen: Fahrplanabweichung Entschädigung, Verkehrsbehinderung Ersatzanspruch, Betriebsstörung Rückerstattung, Verbindung verpasst Entschädigung, Anschlussgarantie fehlt, Kein Schadensersatz bei Platzmangel, Verspätung keine Entschädigung, schädigung, kehrsbehinderung, triebsstörung, bindung, spätung