§ 1 BEFZustV 1979

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Zuständig für die Durchführung von Rechtsakten des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation Saatgut über die Registrierung von Vermehrungsverträgen ist der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Suchhilfen: Vermehrungsvertrag registrieren, Saatgut Vermehrungsvertrag anmelden, Saatgutvermehrung melden, Registrierung von Saatgutverträgen, Vermehrungsvertrag eintragen, Saatgutmarktorganisation Vertrag, Vermehrungsvertrag einreichen, Saatgut Vermehrungsvertrag melden, tragen, reichen