§ 4 2. DV-BEG
Anlagebedingte Leiden
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Ein anlagebedingtes Leiden gilt als durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen im Sinne der Entstehung verursacht, wenn es durch diese Gewaltmaßnahmen wesentlich mitverursacht worden ist.
Suchhilfen: NS‑Gewaltmaßnahmen, Anlagebedingte Leiden, Leiden durch Nationalsozialismus, Schaden durch NS‑Gewalt, Kompensation für NS‑Verfolgung, Leiden nach NS‑Verbrechen