Art 5 BegleitG – Inkrafttreten, Außerkrafttreten ☆ 📖 🔍 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2) Datenstand (gesetze-im-internet.de): 25. Juni 2012