§ 3 BehAppMstrV
Ziel und Gliederung des Teils I
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(1) Durch die Prüfung in Teil I hat der Prüfling seine berufliche Handlungskompetenz dadurch nachzuweisen, dass er komplexe berufliche Aufgabenstellungen lösen und dabei wesentliche Tätigkeiten des Behälter- und Apparatebauer-Handwerks meisterhaft verrichten kann.
(2) Der Teil I der Meisterprüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
- 1.
- ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch und
- 2.
- eine Situationsaufgabe.
Suchhilfen: Situationsaufgabe Meister, Komplexe Aufgaben lösen, Handwerkliche Meisterleistung, Behälter- und Apparatebauer Prüfung, gaben