§ 3 BehAppMstrV

Ziel und Gliederung des Teils I

📖

(1) Durch die Prüfung in Teil I hat der Prüfling seine berufliche Handlungskompetenz dadurch nachzuweisen, dass er komplexe berufliche Aufgabenstellungen lösen und dabei wesentliche Tätigkeiten des Behälter- und Apparatebauer-Handwerks meisterhaft verrichten kann.

(2) Der Teil I der Meisterprüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.
ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch und
2.
eine Situationsaufgabe.

Suchhilfen: Situationsaufgabe Meister, Komplexe Aufgaben lösen, Handwerkliche Meisterleistung, Behälter- und Apparatebauer Prüfung, gaben