Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages
Zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 22.12.2025 I Nr. 355
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Inhalt
- Eingangsformel
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Erster Abschnitt Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages und der Beitragsbemessungsgrenzen
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Zweiter Abschnitt Zahlungen des Arbeitgebers
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Dritter Abschnitt Weiterleitung und Abrechnung durch die Einzugsstelle
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Vierter Abschnitt Prüfung beim Arbeitgeber
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Fünfter Abschnitt Dateisystem der Arbeitgeber
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Sechster Abschnitt Schlussvorschriften