§ 1 BerRehaGAnpV 2026
Anpassung der Höhe der monatlichen Ausgleichsleistungen
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Die Höhe der monatlichen Ausgleichsleistungen nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes wird auf 303 Euro angepasst.
Anpassung der Höhe der monatlichen Ausgleichsleistungen
Die Höhe der monatlichen Ausgleichsleistungen nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes wird auf 303 Euro angepasst.