§ 24a BerVersV

Elektronische Einreichung

📖

(1) Der interne jährliche Bericht nach § 1 und der interne vierteljährliche Bericht nach § 19 sind der Bundesanstalt in elektronischer Form zu übermitteln.

(2) Die Datenübermittlung erfolgt an die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) der Bundesanstalt. Unternehmen haben über das Internet Zugang zum MVP-Portal, nachdem sie sich bei der Bundesanstalt hierfür registriert haben.

(3) Die Unternehmen haben die ordnungsgemäße Datenübermittlung durch Berücksichtigung der im MVP-Portal hinterlegten Informationen und Hinweise sicherzustellen.

Suchhilfen: elektronische Meldung einreichen, Datenübermittlung MVP-Portal, interner Jahresbericht online, quartalsbericht digital übermitteln, Unternehmen Meldedaten portal, MVP-Portal Registrierung Unternehmen, reichen, nehmen