Verordnung zur Überleitung in die im Zweiten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern geregelten Ämter und über die künftig wegfallenden Ämter
Geändert durch Art. 9 G v. 24.3.1997 I 590
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen