§ 19 BetrSichV
Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen
↗ Links
- 1.
- jeden Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, und
- 2.
- jeden Schadensfall, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben.
- 1.
- worauf das Ereignis zurückzuführen ist,
- 2.
- ob sich die überwachungsbedürftige Anlage in einem nicht sicheren Zustand befand und ob nach Behebung des Mangels eine Gefährdung nicht mehr besteht und
- 3.
- ob neue Erkenntnisse gewonnen worden sind, die andere oder zusätzliche Schutzvorkehrungen erfordern.
- 1.
- die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Absatz 8 und die ihr zugrunde liegenden Informationen,
- 2.
- einen Nachweis, dass die Gefährdungsbeurteilung entsprechend den Anforderungen nach § 3 Absatz 2 Satz 2 erstellt wurde,
- 3.
- Angaben zu den nach § 13 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen,
- 4.
- Angaben zu den getroffenen Schutzmaßnahmen einschließlich der Betriebsanweisung.
- 1.
- den Grund für die Beantragung der Ausnahme,
- 2.
- die betroffenen Tätigkeiten und Verfahren,
- 3.
- die Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten,
- 4.
- die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Vermeidung von Gefährdungen getroffen werden sollen.
(5) Die zuständige Behörde kann bei überwachungsbedürftigen Anlagen im Einzelfall eine außerordentliche Prüfung anordnen, wenn hierfür ein besonderer Anlass besteht. Ein solcher Anlass besteht insbesondere dann, wenn ein Schadensfall eingetreten ist. Der Arbeitgeber hat eine angeordnete Prüfung unverzüglich zu veranlassen.
(6) Die zuständige Behörde kann die in Anhang 2 Abschnitt 2 bis 4 und Anhang 3 genannten Fristen im Einzelfall verkürzen, soweit es zur Gewährleistung der Sicherheit der Anlagen erforderlich ist. Die zuständige Behörde kann die in Anhang 2 Abschnitt 2 bis 4 und Anhang 3 genannten Fristen im Einzelfall verlängern, soweit die Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.
Suchhilfen: Unfall melden Betrieb, Schadensfall melden Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilung übermitteln, Arbeitsunfall Anzeige, Behörde Berichtspflicht, Überwachungsstelle beauftragen, Gefährdungsnachweis erbringen, auftragen, bringen