§ 4 BeurkG

Ablehnung der Beurkundung

📖

Der Notar soll die Beurkundung ablehnen, wenn sie mit seinen Amtspflichten nicht vereinbar wäre, insbesondere wenn seine Mitwirkung bei Handlungen verlangt wird, mit denen erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden.

Suchhilfen: Notar verweigert Beurkundung, Unzulässige Beurkundung, Notar Amtspflicht Verstoß, Beurkundung unredlich, Verweigerung notarieller Beurkundung, Notar verweigert Vertrag, urkundung, weigerung