§ 1 BewG§90DV

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In den Fällen, in denen die Einheitswerte der bebauten Grundstücke im Sachwertverfahren zu ermitteln und die Wertverhältnisse vom 1. Januar 1964 zugrunde zu legen sind, ist nach den §§ 2 bis 4 zu verfahren.

Suchhilfen: Sachwertverfahren Grundstück, Bebautes Grundstück bewerten, Grundstücksbewertung Einheitswert, Einheitswerte berechnen, werten, rechnen