§ 1 BfArMWidVertrAnO

Erlass von Widerspruchsbescheiden

📖

Dem Bundesverwaltungsamt wird die Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden übertragen, soweit es sich um Widersprüche von Beamten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Angelegenheiten des Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts handelt und das Bundesverwaltungsamt für die Maßnahme zuständig war.

Suchhilfen: Verwaltungsamt Entscheidung, Dienstreise Kosten, scheidung