§ 3 BfArMWidVertrAnO
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz und dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung vom 21. April 2006 (BGBl. I S. 1110) außer Kraft.
Suchhilfen: Gültigkeitsbeginn einer Anordnung, Gültigkeitsende einer Anordnung, Datum Inkrafttreten einer Verordnung, Datum Außerkrafttreten einer Verordnung, Wirksamwerden einer Rechtsvorschrift, Verlust der Rechtskraft einer Anordnung, ordnung