§ 5 BFSG

Konformitätsvermutung auf der Grundlage technischer Spezifikationen

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Bei Produkten und Dienstleistungen, die den technischen Spezifikationen gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2019/882 oder Teilen davon entsprechen, wird vermutet, dass sie die Anforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung erfüllen, soweit diese von den technischen Spezifikationen gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2019/882 oder Teilen dieser technischen Spezifikationen abgedeckt sind.

Suchhilfen: technische Spezifikation, EU‑Barrierefreiheitsrichtlinie, Nachweis der Barrierefreiheit, Verwendung technischer Vorgaben, wendung, gaben