§ 1058 BGB

Besteller als Eigentümer

Im Verhältnis zwischen dem Nießbraucher und dem Eigentümer gilt zugunsten des Nießbrauchers der Besteller als Eigentümer, es sei denn, dass der Nießbraucher weiß, dass der Besteller nicht Eigentümer ist.

Suchhilfen: Besteller Eigentümer, Eigentumsvorbehalt Kauf, Kauf Eigentum trotz Nießbrauch, Eigentumsübergang beim Kauf, Käufer wird Eigentümer, Eigentumsvorbehalt Besteller, Kaufvertrag Eigentumsregel