§ 1114 BGB

Belastung eines Bruchteils

Ein Bruchteil eines Grundstücks kann außer in den in § 3 Abs. 6 der Grundbuchordnung bezeichneten Fällen mit einer Hypothek nur belastet werden, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht.

Suchhilfen: Bruchteil belasten, Miteigentumsanteil belasten, Hypothek auf Teilgrundstück, Teilgrundstück belasten, Grundstücksanteil belasten, Teilbelastung im Grundbuch, Teilbelastung Grundstück, Miteigentümer Belastung, lasten, lastung