§ 1252 BGB Erlöschen mit der Forderung ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Das Pfandrecht erlischt mit der Forderung, für die es besteht.