§ 1677 BGB

Beendigung der Sorge durch Todeserklärung

Die elterliche Sorge eines Elternteils endet, wenn er für tot erklärt oder seine Todeszeit nach den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes festgestellt wird, mit dem Zeitpunkt, der als Zeitpunkt des Todes gilt.

Suchhilfen: Sorgerecht beenden bei Tod, Sorgeverlust bei Todesfeststellung, Sorgerechtsende bei Elternsterben, Elternteil stirbt Sorgerecht, Sorgevollmacht endet mit Tod, Sorgeende bei Todeszeit, enden