§ 1844 BGB

Hinterlegung von Wertgegenständen auf Anordnung des Betreuungsgerichts

📖

Das Betreuungsgericht kann anordnen, dass der Betreuer Wertgegenstände des Betreuten bei einer Hinterlegungsstelle oder einer anderen geeigneten Stelle hinterlegt, wenn dies zur Sicherung des Vermögens des Betreuten geboten ist.

Suchhilfen: Wertgegenstände hinterlegen, Vermögen sichern Betreuer, Betreuungsgericht Anordnung Hinterlegung, Betreuung Vermögenssicherung, Betreuer Verwahrung von Gegenständen, Betreuer Pflicht Vermögensschutz, Hinterlegungsstelle für Betreute, mögen, ordnung, treuung, mögenssicherung, wahrung, ständen