§ 2026 BGB

Keine Berufung auf Ersitzung

📖

Der Erbschaftsbesitzer kann sich dem Erben gegenüber, solange nicht der Erbschaftsanspruch verjährt ist, nicht auf die Ersitzung einer Sache berufen, die er als zur Erbschaft gehörend im Besitz hat.

Suchhilfen: Ersitzung bei Erbschaft verhindern, Erbanspruch Verjährung, Erbteil nicht durch Besitz erlangen, Erbschaft Besitzrechte schützen, Erbfall Ersitzung ausschließen, Erbnehmer Besitzschutz, sitzung, jährung, langen, schließen