§ 2095 BGB

Angewachsener Erbteil

📖

Der durch Anwachsung einem Erben anfallende Erbteil gilt in Ansehung der Vermächtnisse und Auflagen, mit denen dieser Erbe oder der wegfallende Erbe beschwert ist, sowie in Ansehung der Ausgleichungspflicht als besonderer Erbteil.

Suchhilfen: Erbteil anwachsen, Erbteil nach Wegfall, Erbteil Ausgleichspflicht, Erbteil Vermächtnis, Erbteil Auflage, Erbteil Anrechnung, wachsen, rechnung