§ 2195 BGB
Verhältnis von Auflage und Zuwendung
Die Unwirksamkeit einer Auflage hat die Unwirksamkeit der unter der Auflage gemachten Zuwendung nur zur Folge, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser die Zuwendung nicht ohne die Auflage gemacht haben würde.
↗ Diese Vorschrift anderswo
- gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung
- dejure.org – Rechtsprechung & Literatur
- buzer.de – Änderungshistorie
Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich.
Suchhilfen: Bedingte Schenkung, Schenkung mit Auflage, Auflage bei Erbschaft, Zuwendung an Auflage, Bedingte Zuwendung, Auflage unwirksam, Erblasser Auflage, Schenkung Bedingung, wendung, dingung