§ 287 BGB
Verantwortlichkeit während des Verzugs
📖
↗ Links
Der Schuldner hat während des Verzugs jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.
Suchhilfen: Verzug Haftung, Schuldner Verzugsfolgen, Leistung im Verzug, Gefahrübergang bei Verzug, Verzug Fahrlässigkeit, Schadensersatz bei Verzug, zugsfolgen