§ 344 BGB
Unwirksames Strafversprechen
Erklärt das Gesetz das Versprechen einer Leistung für unwirksam, so ist auch die für den Fall der Nichterfüllung des Versprechens getroffene Vereinbarung einer Strafe unwirksam, selbst wenn die Parteien die Unwirksamkeit des Versprechens gekannt haben.
Suchhilfen: Strafklausel unwirksam, Vertragsstrafe nichtig, Versprechen ohne Wirkung, Strafvereinbarung ungültig, Leistung versprechen unwirksam, Strafe bei Nichterfüllung nichtig, Vertragliche Strafe unwirksam, Versprechen und Strafe nichtig, sprechen