§ 590a BGB
Vertragswidriger Gebrauch
Macht der Pächter von der Pachtsache einen vertragswidrigen Gebrauch und setzt er den Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung des Verpächters fort, so kann der Verpächter auf Unterlassung klagen.
Suchhilfen: unzulässige Nutzung, Pachtvertrag missbrauchen, Vertragsbruch bei Pacht, Unterlassungsanspruch Verpächter, Pächter überschreitet Nutzungsrechte, verbotene Nutzung der Pachtsache, Verpächter Unterlassungsklage