§ 629 BGB
Freizeit zur Stellungssuche
Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.
Suchhilfen: Freistellung für Arbeitssuche, Zeit für Stellensuche, Arbeitslosengeld Anspruch, Kündigung neue Stelle finden, Stellensuche nach Kündigung, Beschäftigungssuche Freistellung, Arbeitsvermittlung nach Kündigung, Aufsuchzeit für neue Arbeit, stellung