§ 650s BGB
Teilabnahme
Der Unternehmer kann ab der Abnahme der letzten Leistung des bauausführenden Unternehmers oder der bauausführenden Unternehmer eine Teilabnahme der von ihm bis dahin erbrachten Leistungen verlangen.
Suchhilfen: Teilabnahme Bauvertrag, Bauleistung Teilabnahme, Teilabnahme verlangen, Abnahme Teilleistung, Bauunternehmer Teilabnahme, Mängelrüge Teilabnahme, langen