§ 825 BGB
Bestimmung zu sexuellen Handlungen
Wer einen anderen durch Hinterlist, Drohung oder Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen bestimmt, ist ihm zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
↗ Diese Vorschrift anderswo
- gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung
- dejure.org – Rechtsprechung & Literatur
- buzer.de – Änderungshistorie
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Suchhilfen: sexuelle Nötigung, sexuelle Ausbeutung, Schadensersatz bei sexueller Gewalt, Drohung zu sexuellen Handlungen, Missbrauch von Abhängigkeitsverhältnis, Erpressung zu Sex, beutung, pressung