§ 909 BGB

Vertiefung

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Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist.

Suchhilfen: Boden vertiefen, Nachbarstütze verlieren, Baugrundstütze sichern, Bodenunterstützung nachbargerecht, Baugrund vertiefen Nachbar, Stützminderung Grundstück, tiefen, lieren