§ 933 BGB
Gutgläubiger Erwerb bei Besitzkonstitut
Gehört eine nach § 930 veräußerte Sache nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm die Sache von dem Veräußerer übergeben wird, es sei denn, dass er zu dieser Zeit nicht in gutem Glauben ist.
↗ Diese Vorschrift anderswo
- gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung
- dejure.org – Rechtsprechung & Literatur
- buzer.de – Änderungshistorie
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Suchhilfen: Besitzkonstitut, Übergabe ohne Eigentum, Erwerb trotz fehlendem Eigentum, Eigentumserwerb bei Besitzkonstitut, Übereignung ohne Eigentumsnachweis, eignung