§ 942 BGB

Wirkung der Unterbrechung

Wird die Ersitzung unterbrochen, so kommt die bis zur Unterbrechung verstrichene Zeit nicht in Betracht; eine neue Ersitzung kann erst nach der Beendigung der Unterbrechung beginnen.

Suchhilfen: Ersitzung unterbrechen, Unterbrechung Ersitzungsfrist, Ersitzungszeit nicht zählen, Ersitzungsunterbrechung Folgen, Ersitzungsfrist stoppen, sitzung, brechen, brechung, sitzungsunterbrechung