Buch 4 – Familienrecht · Abschnitt 1 – Bürgerliche Ehe · Titel 8 – Kirchliche Verpflichtungen

BGB · Lesemodus · 1 Normen am Stück

§ 1588 (keine Überschrift)

Die kirchlichen Verpflichtungen in Ansehung der Ehe werden durch die Vorschriften dieses Abschnitts nicht berührt.