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Gesetze/ BGB /Buch 4 – Familienrecht/Abschnitt 1 – Bürgerliche Ehe/Titel 4 – Wiederverheiratung nach Todeserklärung

(XXXX) §§ 1321 bis 1352 BGB

(weggefallen)

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Datenquelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz & Bundesamt für Justiz). Amtliche Werke sind nach § 5 UrhG gemeinfrei; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

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