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Gesetze/ BGB /Buch 4 – Familienrecht/Abschnitt 2 – Verwandtschaft/Titel 3 – Unterhaltspflicht/Untertitel 2 – Besondere Vorschriften für das Kind und seine nicht miteinander verheirateten Eltern

(XXXX) §§ 1615b bis 1615k BGB

(weggefallen)

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Datenquelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz & Bundesamt für Justiz). Amtliche Werke sind nach § 5 UrhG gemeinfrei; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

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