Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes
Ersetzt G 205-2 v. 30.11.2001 I 3234 (BGleiG)
Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 27.2.2025 I Nr. 72
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
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Abschnitt 2 Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern
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Abschnitt 3 Gleichstellungsplan
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Abschnitt 4 Vereinbarkeit von Familie oder Pflege mit der Berufstätigkeit
- § 15 Arbeitszeiten, sonstige Rahmenbedingungen und Erstattung von Betreuungskosten in besonderen Fällen
- § 16 Teilzeitbeschäftigung, Telearbeit, mobiles Arbeiten und Beurlaubung zur Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben
- § 17 Wechsel zur Vollzeitbeschäftigung, beruflicher Wiedereinstieg
- § 18 Verbot von Benachteiligungen
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Abschnitt 5 Gleichstellungsbeauftragte, Stellvertreterin und Vertrauensfrau
- § 19 Wahl, Verordnungsermächtigung
- § 20 Bestellung
- § 21 Anfechtung der Wahl
- § 22 Vorzeitiges Ausscheiden
- § 23 Zusammenlegung, Aufspaltung und Eingliederung
- § 24 Rechtsstellung
- § 25 Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten
- § 26 Aufgaben der Stellvertreterin und der Vertrauensfrau
- § 27 Beteiligung und Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten
- § 28 Schutzrechte
- § 29 Ausstattung
- § 30 Zusammenarbeit und Information
- § 31 Verschwiegenheitspflicht
- § 32 Form der Mitwirkung und Stufenbeteiligung
- § 33 Einspruchsrecht und Einspruchsverfahren
- § 34 Gerichtliches Verfahren
- § 35 Fragerecht
- § 36 Interministerieller Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten
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Abschnitt 6 Sonderregelungen, Statistik, Bericht und Übergangsbestimmungen