II. BGSResErnAnO ☆ 📖 🔍 Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I Genannten vor. Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026