Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes
Zuletzt geändert durch Art. 48 G v. 2.12.2024 I Nr. 387
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeines
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Abschnitt 2 Zu § 2 des Gesetzes
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Abschnitt 3 Zu den §§ 2, 4, 5 und 14 Absatz 3 des Gesetzes
- § 3 Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung
- § 4 Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
- § 5 Erteilung der Erlaubnis
- § 6 Sicherheitsleistung
- § 6a Überprüfung der Erlaubnis
- § 7 Änderung von Verhältnissen
- § 8 Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis
- § 9 Belegheft, Buchführung
- § 10 Vollständige Zerstörung, unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust und Vernichtung
- § 11 Bestandsaufnahme im Steuerlager
- § 11a Amtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller
- § 12 Bierausschank im Steuerlager
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Abschnitt 4 Zu § 6 des Gesetzes
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Abschnitt 5 Zu § 7 des Gesetzes
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Abschnitt 6 Zu den §§ 8 und 28 Nummer 1 des Gesetzes
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Abschnitt 7 Zu den §§ 9 bis 12 des Gesetzes
- § 16 Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren
- § 17 Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments, Mitführen des eindeutigen Referenzcodes
- § 18 Mitführen der Freistellungsbescheinigung
- § 19 Art und Höhe der Sicherheitsleistung
- § 20 Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 21 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Bier bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 22 Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft
- § 23 Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen
- § 24 Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern
- § 25 Beginn einer Beförderung im Ausfallverfahren
- § 26 Annullierung im Ausfallverfahren
- § 27 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Bier im Ausfallverfahren
- § 28 Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren
- § 29 Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
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Abschnitt 8 Zu den §§ 13 und 14 Absatz 3 und 4 des Gesetzes
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Abschnitt 9 Zu den §§ 14 und 15 des Gesetzes
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Abschnitt 10 Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung
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Abschnitt 11 Zu § 18 des Gesetzes
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Abschnitt 12 Zu § 19 des Gesetzes
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Abschnitt 13 Zu den §§ 20 bis 20c des Gesetzes
- § 35 Zertifizierter Empfänger
- § 35a Zertifizierter Versender
- § 35b Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem, Ausfallverfahren und vereinfachte Verfahren
- § 35c Erstellen des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 35d Änderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 35e Eingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 35f Beförderung im Ausfallverfahren
- § 35g Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
- § 36 (weggefallen)
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Abschnitt 14 Zu § 21 des Gesetzes
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Abschnitt 15 Zu § 22 des Gesetzes
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Abschnitt 15a Zu § 22b des Gesetzes
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Abschnitt 16 Zu den §§ 23 und 23a des Gesetzes
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Abschnitt 17 Zu § 24 des Gesetzes
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Abschnitt 18 Zu § 25 des Gesetzes
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Abschnitt 19 Zu § 212 Absatz 1 Nummer 8 der Abgabenordnung
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Abschnitt 20 (weggefallen)
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Abschnitt 21 (weggefallen)
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Abschnitt 22 Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung
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Abschnitt 23 Schlussbestimmungen