§ 14 2. BImSchV
Ableitung der Abgase
📖
↗ Links
Die abgesaugten Abgase sind durch eine Abgasleitung, die gegen leichtflüchtige halogenierte organische Verbindungen beständig ist, so abzuleiten, daß ein Abtransport mit der freien Luftströmung gewährleistet ist. Satz 1 gilt entsprechend für die Abluft von lüftungstechnischen Einrichtungen.
Suchhilfen: Abgase ableiten, Abgasleitung installieren, Abluftführung planen, Lüftungsanlage Abgasabzug, Abgasleitung materialbeständig, Freie Luftströmung gewährleisten, Abgasabtransport sicherstellen, leiten, gasleitung, luftführung