§ 3 30. BImSchV
Mindestabstand
📖
↗ Links
Bei der Errichtung von biologischen Abfallbehandlungsanlagen soll ein Mindestabstand von 300 Meter zur nächsten vorhandenen oder in einem Bebauungsplan festgesetzten Wohnbebauung nicht unterschritten werden.
Suchhilfen: Mindestabstand Bioabfallanlage, Abstand zu Wohnbebauung, Abstand biologische Abfallbehandlung, Abstandsvorschrift für Anlagen, Mindestabstand zu Wohngebieten, Abstandsgenehmigung für Abfallanlage, Abstandsvorschrift BImSchV, fallbehandlung, lagen, standsgenehmigung