§ 2 34. BImSchV

Lärmindizes

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(1) Die Lärmindizes LDay , LEvening und LNight sind die A-bewerteten äquivalenten Dauerschallpegel in Dezibel gemäß ISO 1996-2: 1987, wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Bestimmungen an allen Tagen in folgenden Zeiträumen erfolgen:
1.
LDay : 12 Stunden, beginnend um 6.00 Uhr,
2.
LEvening : 4 Stunden, beginnend um 18.00 Uhr,
3.
LNight : 8 Stunden, beginnend um 22.00 Uhr.
Ein Jahr ist das für die Schallemission ausschlaggebende und ein hinsichtlich der Witterungsbedingungen durchschnittliches Kalenderjahr.
(2) Der Lärmindex LDEN in Dezibel ist wie folgt definiert:

Suchhilfen: Lärmmessung Tag, Lärmmessung Abend, Lärmmessung Nacht, Lärmindex Berechnung, Dauerschallpegel ermitteln, Jahreslärmindex bestimmen, Lärmbelastung messen, rechnung, stimmen