§ 24 37. BImSchV Anerkannte Zertifikate ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Anerkannte Zertifikate sind Zertifikate, die nach § 25 ausgestellt worden sind.