§ 33 37. BImSchV

Inhalt der Anerkennung

📖
Die Anerkennung einer Zertifizierungsstelle muss die folgenden Angaben enthalten:
1.
die einmal vergebene Registriernummer,
2.
das Datum der Anerkennung und
3.
Angaben zu Beschränkungen nach § 31 Absatz 6.

Suchhilfen: Zertifizierungsstelle Anerkennung, Registriernummer Vorgabe, Anerkennungsdatum Pflicht, Beschränkungen Zertifizierung, Zertifizierungsstelle Vorgaben, Inhalt Anerkennungsbescheid, erkennung, schränkungen, tifizierung, gaben