§ 23 39. BImSchV

Einhaltung von langfristigem Ziel, nationalem Ziel und Zielwerten

📖
Die Einhaltung
1.
des langfristigen Ziels für Ozon,
2.
des nationalen Ziels für PM2,5 sowie
3.
der Zielwerte für PM2,5, Ozon, Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren
ist sicherzustellen, soweit dies mit verhältnismäßigen Maßnahmen, insbesondere solchen, die keine unverhältnismäßigen Kosten verursachen, möglich ist.

Suchhilfen: Ozon Grenzwert einhalten, Feinstaub PM2,5 Zielwert, Arsen Grenzwert Luft, Kadmium Grenzwert Umwelt, Nickel Grenzwert Luft, Benzo[a]pyren Grenzwert, Langfristiges Umweltziel, Nationale Luftqualitätsziele, halten