§ 6 39. BImSchV
Immissionsgrenzwert für Blei
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Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Blei
| 0,5 Mikrogramm pro Kubikmeter. |
Immissionsgrenzwert für Blei
| 0,5 Mikrogramm pro Kubikmeter. |